Steuertipps für deine Website

Steuertipps für deine Website

Kann ich meine Website absetzen? – Was du steuerlich beachten solltest

Grundsätzlich ja – Die Website als absetzbare Betriebsausgabe

Die kurze Antwort lautet: Ja, in vielen Fällen kannst du deine Website steuerlich absetzen. Ob es sich um die monatlichen Raten für eine Website im Abonnement-Modell oder um Einmalkosten für die Erstellung und Wartung handelt – als Unternehmer oder Freiberufler gilt eine Website in der Regel als notwendige betriebliche Ausgabe. Das bedeutet, dass die anfallenden Kosten steuerlich berücksichtigt werden können. Aber wie genau funktioniert das? Und was solltest du bei der steuerlichen Absetzbarkeit beachten? Wir klären die wichtigsten Punkte.

Welche Kosten kannst du absetzen?

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Entwicklungskosten und monatliche Raten
Hast du dich für ein Abo-Modell wie bei 99-website entschieden, bei dem du monatliche Raten für den Aufbau und die Betreuung deiner Website zahlst, sind diese Raten in der Regel voll absetzbar. Sie gelten als laufende Betriebsausgaben, da du für den Betrieb deines Unternehmens eine funktionierende Website benötigst.
SEO-Optimierung und Online-Marketing
Ausgaben für Suchmaschinenoptimierung (SEO) und andere Formen von Online-Marketing, die direkt mit der Website verbunden sind, können in der Regel ebenfalls als betriebliche Kosten abgesetzt werden. Dies gilt auch für Werbekosten wie Google Ads, wenn sie auf deine Website abzielen.
Hosting und Domain-Kosten
Kosten für das Hosting deiner Website sowie für Domain-Registrierungen sind ebenfalls als Betriebsausgaben anzusehen und können abgesetzt werden. Diese Positionen fallen in den Bereich „laufende IT-Kosten“ und gelten als notwendige Kosten für den Betrieb.
Wartungs- und Pflegekosten
Regelmäßige Updates, Wartungen oder die technische Betreuung der Website, wie sie von vielen Anbietern im Rahmen eines umfassenden Rundum-sorglos-Pakets angeboten werden, zählen ebenfalls als Betriebsausgaben. Solche Dienstleistungen sichern den reibungslosen Betrieb deiner Online-Präsenz und können daher steuerlich geltend gemacht werden.

Wie funktioniert das Absetzen der Website-Kosten?

Als Betriebsausgabe angeben
Die monatlichen Raten für die Website, Wartungskosten, Hosting-Gebühren und alle weiteren relevanten Ausgaben werden in der Gewinn- und Verlustrechnung deines Unternehmens als Betriebsausgaben erfasst. Das mindert den steuerlichen Gewinn und reduziert somit deine Steuerlast.
Abschreibung bei Einmalkosten
Solltest du die Website nicht im Abo-Modell, sondern mit einer hohen Einmalzahlung erworben haben, könnte es sich um eine Investition handeln, die abgeschrieben werden muss. In der Regel beträgt die Abschreibungsdauer für selbst erstellte immaterielle Wirtschaftsgüter (wie Websites) drei Jahre. Die jährliche Abschreibung wird dann als Betriebsausgabe geltend gemacht.
Besondere Regelungen für Freiberufler und Selbstständige
Für Freiberufler und Selbstständige gelten ähnliche steuerliche Regelungen wie für Unternehmen. Die Kosten der Website – sei es in Form von monatlichen Zahlungen oder als größere Investition – können ebenfalls als Betriebsausgaben angesetzt werden. Wichtig ist, dass die Website tatsächlich geschäftlich genutzt wird und nicht rein privaten Zwecken dient.

Was du bei der Absetzbarkeit beachten solltest:

Belege sammeln
Für die steuerliche Anerkennung der Kosten benötigst du immer Belege. Achte darauf, alle Rechnungen und Vertragsunterlagen für deine Website sorgfältig aufzubewahren.
Klare Trennung von privater Nutzung
Sollte die Website auch privat genutzt werden, musst du diesen Anteil entsprechend aus den Betriebsausgaben herausrechnen.
Frage deinen Steuerberater
Da steuerliche Regelungen manchmal komplex sind und sich ändern können, empfiehlt es sich, mit einem Steuerberater Rücksprache zu halten. Er kann dich genau darüber informieren, welche Kosten du wie absetzen kannst.

Fazit Deine Website als Steuererleichterung nutzen

Die Kosten für deine Website, sei es als monatliches Abo oder als Einmalinvestition, sind in vielen Fällen steuerlich absetzbar. Von Entwicklung über Hosting bis zur regelmäßigen Wartung können zahlreiche Positionen als Betriebsausgaben geltend gemacht werden. Bei 99-website bieten wir flexible Modelle, die dir nicht nur eine professionelle Online-Präsenz sichern, sondern dir auch steuerliche Vorteile bringen können. So wird deine Website nicht nur zum Erfolgsfaktor für dein Business, sondern entlastet auch deine Steuerbilanz – eine Win-win-Situation!

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